Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung, bei der der monatliche Verdienst 603 Euro nicht überschreiten darf (Stand 2026). Bei einer Teilzeitstelle kann der Stundenlohn und das Arbeitszeitvolumen variieren, wobei der Verdienst höher ist als bei einem Minijob. Beide Formen haben unterschiedliche steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Implikationen, die wir für Sie genau erklären und abwickeln.