Häufig gestellte Fragen für den Bereich der laufenden Buchhaltung
Die laufende Buchhaltung umfasst z. B. die Erfassung und Buchung von Geschäftsvorfällen, Kontierung von Belegen, das Erstellen von Auswertungen (z. B. BWA, OPOS-Listen) und vorbereitende Tätigkeiten für den Steuerberater.
Für kleine und mittlere Unternehmen, Freiberufler, Selbstständige, Gründer und Mittelstand.
Ja, besonders Gründer profitieren von der strukturierten Buchführung ab dem ersten Tag. Wir helfen beim Aufbau effizienter Abläufe und bereiten alles für den Steuerberater vor.
Es werden alle Unterlagen benötigt, die sämtliche Zahlungsein- und -ausgänge ihres Unternehmens betreffen sowie Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Kontoauszüge, Kassenbelege, ggf. Fahrtenbuch, Verträge oder weitere geschäftsrelevante Unterlagen.
Das hängt von der Größe und Struktur Ihres Unternehmens ab. Für viele Unternehmen reicht eine monatliche oder quartalsweise Einreichung der Belege und Unterlagen. Wir beraten Sie gern individuell, um den passenden Rhythmus zu finden.
Nein, wir bieten Ihnen auch eine einfache digitale Lösung. Mit der von uns verwendeten Software-Lösung Agenda können Sie Ihre Belege schnell und bequem per App auf dem Smartphone erfassen und hochladen. Die Belege werden direkt in Ihr Unternehmensportal übermittelt und stehen uns direkt zur Verfügung, sodass keine Papierbelege mehr nötig sind.
Sie können jedoch auch Ihre Belege in physischer (Papier-)Form bei uns einreichen. Auf Wunsch holen wir diese auch bei Ihnen ab und bringen Ihnen die Unterlagen nach Bearbeitung zurück. Dies gilt in einem vereinbarten Rhythmus und einem regionalen Umkreis.
Sie können Belege digital (z.B. Agenda Unternehmensportal) oder klassisch in Papierform einreichen – ganz nach Ihren Bedürfnissen.
Auf Wunsch holen wir diese auch bei Ihnen ab und bringen Ihnen die Unterlagen nach Bearbeitung zurück. Dies gilt in einem vereinbarten Rhythmus und einem regionalen Umkreis.
Flexibel: telefonisch, per E-Mail, über Cloudlösungen oder auf Wunsch auch persönlich oder postalisch.
Wir setzen auf Agenda als führendes Buchhaltungssoftware-System, das Ihnen viele Vorteile wie digitale Belegerfassung, automatische Texterkennung und einfache Kommunikation mit uns bietet. Agenda ist benutzerfreundlich, GoBD-konform und ideal für kleine bis mittelständische Unternehmen. Wir haben auch Erfahrung mit Datev – je nach Bedarf auch in Zusammenarbeit mit der Lösung Ihres Steuerberaters.
Wir bereiten alle buchhalterischen Daten auf, exportieren diese in kompatiblen Formaten und arbeiten eng mit dem Steuerberater zusammen – z. B. bei Jahresabschluss oder Steuerfragen.
Kein Problem – wir übernehmen auch rückwirkend die Buchführung, sortieren Belege (auf gesonderten Wunsch) und bringen Ihre Unterlagen wieder auf den aktuellen Stand.
Wir begleiten Sie organisatorisch, stellen die angeforderten Unterlagen zusammen und arbeiten ggf. mit Ihrem Steuerberater oder dem Prüfer direkt zusammen, soweit zulässig.
In der Regel 10 Jahre für steuerlich relevante Unterlagen. Wir können Sie bei der strukturierten Archivierung – digital oder analog – unterstützen.
Ja. Wir helfen beim Aufbau digitaler Belegablagen, verwalten Ihre Unterlagen strukturiert und unterstützen bei der Einführung von Scans, Cloudspeichern oder Buchhaltungssoftware.
Ja – im Rahmen buchhaltungsnaher Dienstleistungen können wir offene Posten überwachen, Zahlungsvorschläge vorbereiten oder Mahnläufe erstellen. Die tatsächliche Zahlung führen Sie selbst aus.
Die Preise orientieren sich an der Gebührentabelle des b.b.h. (Bundesverband selbstständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter e.V.) und richten sich nach dem Leistungsumfang, der Anzahl der Buchungssätze, Belege, des Jahresumsatzes und der gewünschten Zusatzleistungen. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot für Ihren Bedarf.
Selbstverständlich. Nach einem kurzen Erstgespräch erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot – kostenlos und unverbindlich.
Häufig gestellte Fragen für den Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnungen
Wir begleiten Sie bei allen Schritten – von der Anmeldung beim Finanzamt und der Krankenkasse bis hin zur ersten Abrechnung. Auch bei der Einrichtung einer Betriebsnummer unterstützen wir Sie.
Ja, wir beantragen die Betriebsnummer für Sie beim Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit und richten alles für die Sozialversicherungsmeldungen ein.
Wir benötigen z. B.: Personalstammdaten, Arbeitsverträge, Steuer-ID, Sozialversicherungsnummer, Krankenkasseninfos, Bankverbindungen, etc.
Im Download-Bereich finden Sie einen Personalfragebogen, welcher alle Informationen beinhaltet, die benötigt werden, um einen neuen Mitarbeiter abzurechnen.
Für bestehende Mitarbeiter werden laufende Informationen wie: Fehlzeiten, Überstunden, Prämien oder andere Abweichungen pro Monat benötigt.
Ja, als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, Ihre Mitarbeiter bei den zuständigen Sozialversicherungsträgern anzumelden. Wir übernehmen diese Aufgabe für Sie und stellen sicher, dass alle notwendigen Meldungen rechtzeitig und korrekt erfolgen.
In der Regel erhalten Sie die fertigen Abrechnungen innerhalb von 2–5 Werktagen nach vollständiger Übermittlung der Monatsdaten. Bei Bedarf sind auch Expresslösungen möglich.
Wir übersenden Ihnen, als Arbeitgeber die Auswertungen für Ihre Mitarbeiter als PDF per E-Mail. Diese können Sie dann an Ihre Mitarbeiter verteilen.
Die Kosten richten sich nach Art und Umfang der Abrechnung, liegen aber in der Regel bei 15–25 € pro Mitarbeiter und Monat. Gern unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot.
Ja, wir übernehmen die komplette Meldepflicht zur Sozialversicherung, z.B.: Anmeldung neuer Mitarbeiter, Abmeldung bei Austritt sowie Änderungsmeldungen.
Ja, wir rechnen sowohl Minijobs, kurzfristige Beschäftigungen als auch Midijobs oder normale sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse ab – entsprechend den aktuellen gesetzlichen Regelungen.
Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung, bei der der monatliche Verdienst 556 Euro nicht überschreiten darf (Stand 2025). Bei einer Teilzeitstelle kann der Stundenlohn und das Arbeitszeitvolumen variieren, wobei der Verdienst höher ist als bei einem Minijob. Beide Formen haben unterschiedliche steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Implikationen, die wir für Sie genau erklären und abwickeln.
Ja, wir erstellen z. B.:
- Verdienstbescheinigungen
- Arbeitsbescheinigungen für das Arbeitsamt
- Krankenkassenmeldungen (z. B. bei Entgeltfortzahlung)
- DEÜV-Meldungen und Jahresmeldungen
Wir berücksichtigen Krankheitstage (inkl. Entgeltfortzahlung) und Urlaubstage gemäß Ihren Angaben und gesetzlichen Vorgaben. Auch Krankenkassenmeldungen werden übernommen.
Sie teilen uns die Überstunden mit – wir rechnen sie auf Stundenbasis oder als Pauschale gemäß Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung korrekt ab.
Ja, wir rechnen Zuschläge wie Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld lohnsteuerlich korrekt ab.
Wir erstellen anteilige Abrechnungen, berechnen ggf. Resturlaub und offene Stunden und kümmern uns um die korrekte Abmeldung bei SV-Trägern.
Ja, wir fertigen die Lohnsteueranmeldung an.
Ja. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung der Jahresmeldung an die Berufsgenossenschaft sowie bei der Pflege der Gefahrtarifstellen in den Personaldaten.
Ja. Wir begleiten Sie bei Lohnsteueraußenprüfungen sowie Prüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung. Wir stellen die notwendigen Unterlagen zusammen und sind während der Prüfung an Ihrer Seite.
Wir stellen Ihnen alle Unterlagen digital oder auf Wunsch in Papierform zur Verfügung. Die Daten werden nach den geltenden Aufbewahrungsfristen archiviert.
Häufig gestellte Fragen für den Bereich der laufenden Buchhaltung
Die laufende Buchhaltung umfasst z. B. die Erfassung und Buchung von Geschäftsvorfällen, Kontierung von Belegen, das Erstellen von Auswertungen (z. B. BWA, OPOS-Listen) und vorbereitende Tätigkeiten für den Steuerberater.
Für kleine und mittlere Unternehmen, Freiberufler, Selbstständige, Gründer und Mittelstand.
Ja, besonders Gründer profitieren von der strukturierten Buchführung ab dem ersten Tag. Wir helfen beim Aufbau effizienter Abläufe und bereiten alles für den Steuerberater vor.
Es werden alle Unterlagen benötigt, die sämtliche Zahlungsein- und -ausgänge ihres Unternehmens betreffen sowie Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Kontoauszüge, Kassenbelege, ggf. Fahrtenbuch, Verträge oder weitere geschäftsrelevante Unterlagen.
Das hängt von der Größe und Struktur Ihres Unternehmens ab. Für viele Unternehmen reicht eine monatliche oder quartalsweise Einreichung der Belege und Unterlagen. Wir beraten Sie gern individuell, um den passenden Rhythmus zu finden.
Nein, wir bieten Ihnen auch eine einfache digitale Lösung. Mit der von uns verwendeten Software-Lösung Agenda können Sie Ihre Belege schnell und bequem per App auf dem Smartphone erfassen und hochladen. Die Belege werden direkt in Ihr Unternehmensportal übermittelt und stehen uns direkt zur Verfügung, sodass keine Papierbelege mehr nötig sind.
Sie können jedoch auch Ihre Belege in physischer (Papier-)Form bei uns einreichen. Auf Wunsch holen wir diese auch bei Ihnen ab und bringen Ihnen die Unterlagen nach Bearbeitung zurück. Dies gilt in einem vereinbarten Rhythmus und einem regionalen Umkreis.
Sie können Belege digital (z.B. Agenda Unternehmensportal) oder klassisch in Papierform einreichen – ganz nach Ihren Bedürfnissen.
Auf Wunsch holen wir diese auch bei Ihnen ab und bringen Ihnen die Unterlagen nach Bearbeitung zurück. Dies gilt in einem vereinbarten Rhythmus und einem regionalen Umkreis.
Flexibel: telefonisch, per E-Mail, über Cloudlösungen oder auf Wunsch auch persönlich oder postalisch.
Wir setzen auf Agenda als führendes Buchhaltungssoftware-System, das Ihnen viele Vorteile wie digitale Belegerfassung, automatische Texterkennung und einfache Kommunikation mit uns bietet. Agenda ist benutzerfreundlich, GoBD-konform und ideal für kleine bis mittelständische Unternehmen. Wir haben auch Erfahrung mit Datev – je nach Bedarf auch in Zusammenarbeit mit der Lösung Ihres Steuerberaters.
Wir bereiten alle buchhalterischen Daten auf, exportieren diese in kompatiblen Formaten und arbeiten eng mit dem Steuerberater zusammen – z. B. bei Jahresabschluss oder Steuerfragen.
Kein Problem – wir übernehmen auch rückwirkend die Buchführung, sortieren Belege (auf gesonderten Wunsch) und bringen Ihre Unterlagen wieder auf den aktuellen Stand.
Wir begleiten Sie organisatorisch, stellen die angeforderten Unterlagen zusammen und arbeiten ggf. mit Ihrem Steuerberater oder dem Prüfer direkt zusammen, soweit zulässig.
In der Regel 10 Jahre für steuerlich relevante Unterlagen. Wir können Sie bei der strukturierten Archivierung – digital oder analog – unterstützen.
Ja. Wir helfen beim Aufbau digitaler Belegablagen, verwalten Ihre Unterlagen strukturiert und unterstützen bei der Einführung von Scans, Cloudspeichern oder Buchhaltungssoftware.
Ja – im Rahmen buchhaltungsnaher Dienstleistungen können wir offene Posten überwachen, Zahlungsvorschläge vorbereiten oder Mahnläufe erstellen. Die tatsächliche Zahlung führen Sie selbst aus.
Die Preise orientieren sich an der Gebührentabelle des b.b.h. (Bundesverband selbstständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter e.V.) und richten sich nach dem Leistungsumfang, der Anzahl der Buchungssätze, Belege, des Jahresumsatzes und der gewünschten Zusatzleistungen. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot für Ihren Bedarf.
Selbstverständlich. Nach einem kurzen Erstgespräch erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot – kostenlos und unverbindlich.
Häufig gestellte Fragen für den Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnungen
Wir begleiten Sie bei allen Schritten – von der Anmeldung beim Finanzamt und der Krankenkasse bis hin zur ersten Abrechnung. Auch bei der Einrichtung einer Betriebsnummer unterstützen wir Sie.
Ja, wir beantragen die Betriebsnummer für Sie beim Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit und richten alles für die Sozialversicherungsmeldungen ein.
Wir benötigen z. B.: Personalstammdaten, Arbeitsverträge, Steuer-ID, Sozialversicherungsnummer, Krankenkasseninfos, Bankverbindungen, etc.
Im Download-Bereich finden Sie einen Personalfragebogen, welcher alle Informationen beinhaltet, die benötigt werden, um einen neuen Mitarbeiter abzurechnen.
Für bestehende Mitarbeiter werden laufende Informationen wie: Fehlzeiten, Überstunden, Prämien oder andere Abweichungen pro Monat benötigt.
Ja, als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, Ihre Mitarbeiter bei den zuständigen Sozialversicherungsträgern anzumelden. Wir übernehmen diese Aufgabe für Sie und stellen sicher, dass alle notwendigen Meldungen rechtzeitig und korrekt erfolgen.
In der Regel erhalten Sie die fertigen Abrechnungen innerhalb von 2–5 Werktagen nach vollständiger Übermittlung der Monatsdaten. Bei Bedarf sind auch Expresslösungen möglich.
Wir übersenden Ihnen, als Arbeitgeber die Auswertungen für Ihre Mitarbeiter als PDF per E-Mail. Diese können Sie dann an Ihre Mitarbeiter verteilen.
Die Kosten richten sich nach Art und Umfang der Abrechnung, liegen aber in der Regel bei 15–25 € pro Mitarbeiter und Monat. Gern unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot.
Ja, wir übernehmen die komplette Meldepflicht zur Sozialversicherung, z.B.: Anmeldung neuer Mitarbeiter, Abmeldung bei Austritt sowie Änderungsmeldungen.
Ja, wir rechnen sowohl Minijobs, kurzfristige Beschäftigungen als auch Midijobs oder normale sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse ab – entsprechend den aktuellen gesetzlichen Regelungen.
Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung, bei der der monatliche Verdienst 556 Euro nicht überschreiten darf (Stand 2025). Bei einer Teilzeitstelle kann der Stundenlohn und das Arbeitszeitvolumen variieren, wobei der Verdienst höher ist als bei einem Minijob. Beide Formen haben unterschiedliche steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Implikationen, die wir für Sie genau erklären und abwickeln.
Ja, wir erstellen z. B.:
- Verdienstbescheinigungen
- Arbeitsbescheinigungen für das Arbeitsamt
- Krankenkassenmeldungen (z. B. bei Entgeltfortzahlung)
- DEÜV-Meldungen und Jahresmeldungen
Wir berücksichtigen Krankheitstage (inkl. Entgeltfortzahlung) und Urlaubstage gemäß Ihren Angaben und gesetzlichen Vorgaben. Auch Krankenkassenmeldungen werden übernommen.
Sie teilen uns die Überstunden mit – wir rechnen sie auf Stundenbasis oder als Pauschale gemäß Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung korrekt ab.
Ja, wir rechnen Zuschläge wie Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld lohnsteuerlich korrekt ab.
Wir erstellen anteilige Abrechnungen, berechnen ggf. Resturlaub und offene Stunden und kümmern uns um die korrekte Abmeldung bei SV-Trägern.
Ja, wir fertigen die Lohnsteueranmeldung an.
Ja. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung der Jahresmeldung an die Berufsgenossenschaft sowie bei der Pflege der Gefahrtarifstellen in den Personaldaten.
Ja. Wir begleiten Sie bei Lohnsteueraußenprüfungen sowie Prüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung. Wir stellen die notwendigen Unterlagen zusammen und sind während der Prüfung an Ihrer Seite.
Wir stellen Ihnen alle Unterlagen digital oder auf Wunsch in Papierform zur Verfügung. Die Daten werden nach den geltenden Aufbewahrungsfristen archiviert.